Steven H. Thal, geboren in New York, hat nach dem Absolvieren seines Studiums an der Universität Michigan (B.A., Economics, 1964), der Universität Michigan Law School (j. Dr., 1967) und nach Zulassung als Attorney-at-Law in New York (1968) ein weiteres Studium über Deutsch-Europäisches Recht an der Eberhand-Karls-Universität Tubingen mit Stipendium von der Fulbright Foundation, der Ford
Foundation und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes absolviert (1967-1969).
Seine schriftliche Abschlussarbeit wurde veröffentlicht unter dem Titel “Die Geltung einer Rule of Reason im deutschen Kartellrecht” (“Wirtschaft und Wettbewerb”, Mai 1970) und “The Rule of Reason in the German Law Against Trade Restraints” (“New York University Journal of International Law and Politics, November 1970).
Zusätzlich hat Herr Thal politische Ökonomie an der New School for Social Research in New York studiert (1971 - 1972).
Herr Thal ist als U.S.-Rechtsanwalt zugelassen an den Gerichten im Staat New York, U.S. Supreme Court, U.S. Court of Appeals for the Second Circuit, U.S. District Courts for the Southern und Eastern Districts of New York und als Rechtsberater für U.S. Recht beim OLG in Frankfurt am Main.
Zurzeit ist Steven H. Thal Lehrbeauftragter für juristische Seminare an der Rechtsfakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München und an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Zusätzlich wird er regelmäßig nach Deutschland, der Schweiz und nach Österreich eingeladen, um Vorträge bei verschiedenen Organisationen über internationale Rechtsfragen zu halten, z. Bsp. EUROFORUM Deutschland GmbH, Europäisches Forum Alpbach, Council of American States in Europe, diverse IHK’s, der Studienstiftung des deutschen Volkes e.V. und der U.S. Botschaft in Wien.
In den Vereinigten Staaten ist er Vertrauensanwalt des Deutschen Konsulates (New York), des Schweizer Konsulates (New York) und der österreichischen Außenhandelsstelle (New York) sowie einer der Gründer und langjähriger Legal Counsel des German American Partnership Program, des größten Studenten Austauschprogrammes zwischen Deutschland und den USA.
Seine Rechtsberatungspraxis richtet sich hauptsächlich auf die Beratung und Betreuung von Unternehmen, Geschäftspersonen und Investoren aus dem deutschsprachigen Raum Europas in U.S. und internationalen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten.
Er betreut und begleitet diese Unternehmen und Personen bezüglich
- Firmengründungen
- Joint Ventures
- M&A-Aktivitäten sowie
- Investitionen und Vertragsgestaltungen
Außerdem berät er sowohl im
- Immobilienrecht
- Kreditrecht
- Arbeitsrecht
- Produkthaftungsrecht
- Visumsrecht
- Markenrecht
- Insolvenzrecht
- Handelsrecht
- gewerblichen Rechtsschutz
- Prozessrecht
als auch in weiteren umfassenden Bereichen, die regelmäßig von Bedeutung für kleine und große mittelständische Gesellschaften sind.
Auch hat er mehrfach bedeutende Großindustrielle und Banken in spezialisierten Projekten, z. Bsp. bei Beteiligungen an internationalen Satelliten-Telekommunikations-, Verlags-, Wasser- und Energie-Unternehmen und diversen weiteren Geschäften betreut. Außerdem wurde er von verschiedenen Stellen und Abteilungen der Bundesrepublik Deutschland bei hochspezialisierten und wichtigen Projekten eingeschaltet.
Heutzutage wird Herr Thal aufgrund seiner mehrjährigen und vielfältigen Erfahrungen regelmäßig auf Geschäftsführungsebene, bei Vorständen und Leitungsgremien diverser deutscher Behörden, in Unternehmen und privaten Gruppen beratend eingesetzt.
Er führt seine Rechtspraxis als International Counsel in der bekannten 80 Jahre alten Anwaltskanzlei Phillips Nizer LLP zusammen mit ca. 80 Anwälten im Stadtzentrum von New York, Long Island und Hackensack, New Jersey. Zusätzlich unterhält er gute Beziehungen zu einigen führenden Anwaltskanzleien in Connecticut, weiteren U.S.-Staaten und mehreren Ländern Europas. Er kann mit Unterstützung dieser Kanzleien überregional und international eine Vielzahl der rechtlich relevanten Themen seiner Mandantschaft abdecken.
Herr Thal ist gelistet im Who’s Who und Who’s Who in American Law und ist Mitglied der American Council on Germany, der German American Lawyers Association, der International Bar Association sowie der New York State Bar Association (Komitee fur internationales Recht). In Mai 2008, wurde Herr Thal als neuer Präsident des Deutschen Vereins in New York gewählt. Dieser Executive Klub ist 166 Jahre alt und dient als Treffpunkt für erfolgreiche Mitglieder der deutsche Gemeinde in New York. |