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Phillips Nizer LLP Attorneys
 
Education:
  • Univ. of Pennsylvania, JD, 1974
  • Univ. of Pennsylvania, BS, 1971 (cum laude)
Bar Admissions:
  • New York
  • U.S. Dist. Ct., SDNY
  • U.S. Dist. Ct., WDNY
  • U.S. Ct. of Appeals, 2nd Cir.

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Steven H. Thal Steven H. Thal
Counsel
New York Office
sthal@phillipsnizer.com
phone: (212) 841-0742
fax: (212) 262-5152

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Areas of Experience:

Steven H. Thal, geboren in New York, hat nach dem Absolvieren seines Studiums an der Universität Michigan  deutsch-europäisches Recht an der Eberhard-Karls-Universität Tubingen mit Stipendium von der Fulbright Foundation, der Ford Foundation und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes absolviert (1967-1969).

Seine schriftliche Abschlussarbeit wurde veröffentlicht unter dem Titel "Die Geltung einer Rule of Reason im deutschen Kartellrecht" ("Wirtschaft und Wettbewerb", Mai 1970) und "The Rule of Reason in the German Law Against Trade Restraints" (New York University Journal of International Law and Politics, November 1970).

Herr Thal ist als U.S.-Rechtsanwalt an den Gerichten im Staat New York, U.S. Supreme Court, U.S. Court of Appeals for the Second Circuit, U.S. District Courts for the Southern und Eastern Districts of New York und als Rechtsberater für U.S. Recht beim OLG in Frankfurt am Main zugelassen.
Zurzeit ist Steven H. Thal Lehrbeauftragter für juristische Seminare an der Rechtsfakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München und an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Zusätzlich wird er regelmäßig nach Deutschland, der Schweiz und nach Österreich eingeladen, um Vorträge bei verschiedenen Organisationen über internationale Rechtsfragen zu halten, z. B. EUROFORUM Deutschland GmbH, Europäisches Forum Alpbach, Council of American States in Europe, diverse IHK’s, der Studienstiftung des deutschen Volkes e.V. und der U.S. Botschaft in Wien.

In den Vereinigten Staaten ist er Vertrauensanwalt des Deutschen Konsulates (New York), des Schweizer Konsulates (New York) und der österreichischen Außenhandelsstelle (New York) sowie einer der Gründer und langjähriger Legal Counsel des German American Partnership Program, des größten Studenten Austauschprogrammes zwischen Deutschland und den USA.

Seine Rechtsberatungspraxis richtet sich hauptsächlich auf die Beratung und Betreuung von Unternehmen, Geschäftspersonen und Investoren aus dem deutschsprachigen Raum Europas in U.S. und internationalen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten in den Common Law Ländern der Welt.

Er betreut und begleitet diese Unternehmen und Personen bezüglich Firmengründungen, Joint Ventures, M&A-Aktivitäten sowie Investitionen und Vertragsgestaltungen. Außerdem berät er sowohl im Immobilienrecht, Kreditrecht, Finanzierungen, Projektfinanzierung, Arbeitsrecht, Produkthaftungsrecht, Visumsrecht, Markenrecht, Insolvenzrecht, Handelsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Prozessrecht als auch in weiteren umfassenden Bereichen, die regelmäßig von Bedeutung sind.

Auch hat er mehrfach bedeutende Großindustrielle und Banken in spezialisierten Projekten, z. B. bei Beteiligungen an internationalen Satelliten-Telekommunikations-, Verlags-, Wasser- und Energie-Unternehmen und diversen weiteren Geschäften betreut. Außerdem wurde er von verschiedenen Stellen und Abteilungen der Bundesrepublik Deutschland bei hochspezialisierten und bedeutenden Projekten eingeschaltet.

Herr Thal ist aufgrund seiner mehrjährigen und vielfältigen Erfahrungen regelmäßig auf Geschäftsführungsebene, bei Vorständen und in Leitungsgremien diverser deutscher Behörden, in Unternehmen und privaten Gruppen beratend tätig.

Er führt seine Rechtspraxis als International Counsel in der bekannten 80 Jahre alten Anwaltskanzlei Phillips Nizer LLP zusammen mit ca. 80 Anwälten im Stadtzentrum von New York, Long Island und Hackensack, New Jersey. Zusätzlich unterhält er gute Beziehungen zu einigen führenden Anwaltskanzleien in Connecticut, weiteren U.S.-Staaten, Brasilien und mehreren Ländern Europas. Er kann mit Unterstützung dieser Kanzleien überregional und international eine Vielzahl der rechtlich relevanten Themen seiner Mandantschaft abdecken.

Bevor er bei Phillips Nizer tätig wurde, war Herr Thal Counsel bei  den renominierten Anwaltskanzleien Latham & Watkins LLP und Dewey, LeBoeuf.

Herr Thal ist gelistet im Who’s Who und Who’s Who in American Law und ist Mitglied des American Council on Germany, das German American Lawyers Association, der International Bar Association sowie der New York State Bar Association (Kommitee fur internationales Recht). Von Mai 2008  bis 2010 war Herr Thal  Präsident des Deutschen Vereins in New York. Dieser Executive Club ist 169 Jahre alt und dient als Treffpunkt für erfolgreiche Mitglieder der deutsche Gemeinde in New York. Der Deutscher Verein ist  der zweit älteste Klub in New York.

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